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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Screenable GmbH

1. Vertragsgegenstand

Abhängig vom Vertragstyp: Interaktives Projekt, Hardware, Promotion, Medienpaket, Servicevertrag.
Die genaue Spezifikation ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen den Parteien, welche in detaillierter Ausführung in der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung formuliert sind.

2. Preis

Der Preis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung zu entnehmen.

3. Zahlung

Es gilt die Zahlungsbedingung 14T netto, die in der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung einzusehen ist.

4. Lieferung

Die Bereitstellung des Vertragsgegenstands, sofern Hardware enthalten sind, erfolgt spätestens am Tag der Nutzung mit einer Mindestvorlaufzeit von einer Stunde.
Es gilt die Lieferbedingung, die in der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung einzusehen ist.

5. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum geht nur bei vollständigem Kauf an den Kunden über.
Bei einer Miet- und/oder Servicevereinbarung bleibt das vollständige Eigentum am Vertragsgegenstand bei screenable.

6. Bereitstellungsdauer: “Interaktives Projekt”

Der Vertragsgegenstand “Interaktives Projekt” wird in Form einer URL, sofern vertraglich nicht anders definiert, für zwölf Monate bereitgestellt.

7. Vertragsdauer: “Servicevertrag”

Der Servicevertrag wird für die Dauer der vereinbarten Mietlaufzeit fest abgeschlossen (sog. Grundlaufzeit).
Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht zuvor unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Falls keine Grundlaufzeit abgestimmt wurde, beinhaltet der Vertragsgegenstand eine Verfügbarkeit von zwölf Monaten.

8. Sicherheits- und Datenschutzvorgaben

Es gelten unsere allgemeingültigen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Diese sind auf der Homepage von screenable unter folgenden Link einzusehen: https://screenable.io/datenschutz/

9. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Nachträge sind nur in besonderen Situationsveränderungen zulässig.

10. Kündigung

Die Kündigung bedarf der Textform.
Es besteht nur die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. „Besseres Angebot“ ist kein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung.

11. Sonderkündigungsrecht

Der Vertrag kann von jeder Partei gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund, der zur fristlosen Kündigung berechtigt ist gegeben, wenn:
• die Zahlungsunfähigkeit des Kundens droht oder eintritt
• der Kunde seine vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt
• eine widerrechtliche und/oder missbräuchliche Nutzung durch den Kunden festzustellen ist.

12. Vertragsstrafen

Ein Schadenersatz bei einer etwaigen Vertragsverletzung muss im Verhältnis zur befindlichen Sache stehen.

13. Gewährleistung, Mängelansprüche

Es wird eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 24 Monaten eingeräumt.
Ausschluss der Verantwortlichkeit:
• höhere Gewalt
• Mängel, die durch den Kunden, dessen Personal oder Dritte zurückzuführen sind, respektive nicht rechtzeitig (gem. § 377 HBG) angezeigt wurden.
Wird in diesem Fall die Störung bzw. der Mangel durch screenable beseitigt , sind die damit zusammenhängenden Kosten nach den üblichen Vergütungssätzen von screenable zu erstatten.

14. Vertragssprache, anwendbares Recht

Die Vertragssprache ist die deutsche Sprache.
Es wird das deutsche Recht angewendet.

15. Salvatorische Klausel

Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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