Gewinnspiel und Datenerfassung bei Marketing-Aktionen
TL;DR
- Die Sorge um Datenschutz stoppt mehr Aktivierungen als jedes Verbot. Meist sitzt sie an der falschen Stelle.
- Drei Ebenen gehören getrennt: die Teilnahme am Spiel, die Erhebung von Daten und deren spätere Nutzung für Werbung.
- Das Spiel selbst ist fast nie das Problem. Kritisch wird es bei Ebene zwei und vor allem bei Ebene drei.
- Der häufigste Fehler in der Praxis: Teilnahme und Newsletter-Einwilligung werden gekoppelt. Zwei getrennte Häkchen lösen das.
- Die unbequemste Erkenntnis: Viele Aktionen brauchen die Daten gar nicht, die sie sammeln.
Rechtsunsicherheit ist der stillste Grund, aus dem gute Aktivierungen nie stattfinden. Niemand sagt das so direkt. Es heißt „das besprechen wir nochmal intern“, und danach hört man wochenlang nichts mehr. Die Idee stirbt nicht an einem Nein, sie stirbt an einem Vielleicht, das sich niemand traut aufzulösen.
Die Sorge sitzt dabei fast immer an der falschen Stelle. Wer glaubt, ein Quiz oder ein Glücksrad sei per se ein Datenschutzrisiko, verwechselt zwei unterschiedliche Dinge: das Spiel selbst und das, was danach mit den Daten passiert. Dieser Artikel bringt Ordnung in genau diese Verwechslung. Keine Panik, keine Paragrafenlektüre, sondern drei klar getrennte Ebenen und eine Frageliste, die du direkt ins nächste Gespräch mit deiner Rechts- oder Datenschutzabteilung mitnehmen kannst. Vorkenntnisse braucht es dafür keine.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Wir sind keine Anwälte und machen uns auch nicht größer, als wir sind. Was wir liefern, ist die Erfahrung aus über 60 umgesetzten Aktivierungen, und damit die Liste der Fragen, die vor jeder Aktion auf den Tisch gehören. Die verbindliche Klärung gehört immer in die Hände deiner eigenen Rechts- oder Datenschutzabteilung.
Drei Ebenen, die niemand verwechseln sollte
Der häufigste Fehler in Planungsgesprächen: Alle drei Ebenen werden als eine einzige Sache behandelt.
| Ebene | Was passiert | Wo das Risiko liegt |
|---|---|---|
| 1. Teilnahme | QR-Code scannen, mitspielen | gering, solange keine personenbezogenen Daten erhoben werden |
| 2. Erhebung | Kontaktdaten werden erfasst | Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherdauer |
| 3. Nutzung | Daten wandern in Newsletter, Vertrieb oder Retargeting | getrennte und nachweisbare Werbeeinwilligung |
Das eigentliche Risiko liegt fast nie in Ebene eins. Es liegt in Ebene zwei und vor allem in Ebene drei, dort, wo beide unbemerkt mit Ebene eins vermischt werden.
Ebene 1: Das Spiel ist fast nie das Problem
Wer einen QR-Code scannt, ein Quiz spielt und danach weitergeht, hinterlässt nichts, worüber jemand streiten könnte. Reine Spielmechaniken, Quiz, Glücksrad, Highscore-Challenge, Buzzer-Steuerung, sind datenschutzrechtlich unauffällig, solange keine personenbezogenen Daten erhoben werden.
Genau darauf ist Screenable von Anfang an ausgelegt. Beim Phone-as-Controller-Prinzip steuern die Teilnehmenden das Spiel über den eigenen Browser, ohne App, ohne Registrierung. Wie das technisch aufgebaut ist, steht auf der Funktionsweise-Seite, und warum eine eigene App für Event-Aktionen fast immer die falsche Wahl ist, beschreiben wir im Artikel zu Event-Aktivierung ohne App.
Die praktischen Fragen für Ebene eins sind entsprechend kurz: Braucht das Spiel überhaupt eine Anmeldung? Und werden im Hintergrund, etwa über ein Tracking-Tool, ungewollt Daten mitgeschrieben, die niemand geplant hatte?

Ebene 2: Erst bei der Datenerhebung wird es heikel
Heikel wird es dort, wo tatsächlich Daten erfasst werden. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind personenbezogene Daten. Jedes einzelne Pflichtfeld im Formular ist eine bewusste Entscheidung, keine Formsache.
Diese Entscheidung hat einen Preis. Jedes zusätzliche Pflichtfeld kostet Teilnehmende, und das ist nach unserer Erfahrung aus der Projektarbeit eine der zuverlässigsten Regeln überhaupt. Datensparsamkeit ist die rechtlich einfachere Option. Und sie bringt in unserer Erfahrung auch mehr Menschen zum Mitmachen. Wer mehr abfragt, bekommt am Ende weniger Teilnehmende, nicht mehr Kontakte.
Relevante Themenfelder für das interne Gespräch sind Zweckbindung (wofür genau werden die Daten erhoben), Datenminimierung (was ist wirklich nötig), transparente Information der Teilnehmenden sowie eine klare Aufbewahrungsdauer. Die konkreten Fragen: Welche Daten braucht die Gewinnabwicklung wirklich? Was ist optional, was Pflicht? Und wo werden die Daten gespeichert, und wann werden sie gelöscht?
Wer sich grundsätzlicher mit der Frage beschäftigen will, ob Kontaktdaten am Messestand überhaupt das richtige Erfolgskriterium sind, findet dazu mehr im Artikel Aussteller vs. Besucherdaten.
Ebene 3: Die spätere Werbenutzung ist der eigentliche Knackpunkt
Noch einmal heikler wird es, wenn die erfassten Daten später für Werbung genutzt werden sollen. Daten für die reine Gewinnabwicklung zu nutzen ist etwas anderes, als sie für den nächsten Newsletter oder eine Vertriebskampagne einzusetzen. Genau hier kommt der Begriff Opt-in ins Spiel.
Eine Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung sollte freiwillig, informiert und im Zweifel nachweisbar sein. Die Maßstäbe dafür sind in der Praxis nicht überall gleich, wie das folgende Beispiel zeigt. Die praktischen Fragen für Ebene drei: Wollen wir die Daten überhaupt für Werbung nutzen? Haben wir dafür eine eigene, getrennte Einwilligung? Und können wir später noch belegen, wer wozu konkret zugestimmt hat?

Der Klassiker-Fehler: Teilnahme an Newsletter-Einwilligung koppeln
Datenschutzsensible Zielgruppen sind der erste Fall. Wer sein eigenes Gerät ungern für ein Messestand-Game nutzt, zögert beim QR-Scan. Physische Hardware nimmt diese Hürde komplett heraus, das eigene Handy bleibt in der Tasche.
Laute, hektische Messehallen sind der zweite Fall. Auf der Hannover Messe oder der bauma ist Konzentratio
Der bekannteste Fehler in der Praxis sieht so aus: Die Teilnahme am Gewinnspiel wird an die Einwilligung zum Newsletter gekoppelt. Wer nicht zustimmt, darf nicht mitspielen.
Das fühlt sich effizient an. Ist es aber nicht, jedenfalls nicht ohne Weiteres. Das OLG Frankfurt am Main hat 2019 entschieden, dass es kein absolutes Kopplungsverbot gibt (Urteil vom 27.06.2019, Az. 6 U 6/19, zusammengefasst bei der Wettbewerbszentrale). Das Gericht verlangt aber, dass die Freiwilligkeit erkennbar bleibt, etwa durch konkret benannte Unternehmen statt vager Formulierungen wie „Finanzdienstleistungen aller Art“. Datenschutzaufsichtsbehörden legen den Maßstab in der Praxis teilweise strenger an als die Gerichte. Genau diese Unschärfe verunsichert Marketingteams und lähmt Projekte.
Das Ergebnis in der Praxis: Aus einer erfolgreichen Aktion wird eine Adressliste, die im Zweifel niemand mehr anfasst, weil keiner sicher sagen kann, ob die Nutzung sauber ist. Die pragmatische Lösung ist simpel: Teilnahme und Werbeeinwilligung sauber trennen. Zwei getrennte Häkchen, und die Teilnahme darf nie von der Werbezustimmung abhängen.
n knapp. In einer Halle mit hundert anderen Ausstellern, Lautsprecherdurchsagen und Gedrängel ist das Fummeln am Handy eine echte Teilnahmehürde. Ein Buzzer auf dem Tresen ist dagegen intuitiv und sofort bedienbar.
Der dritte Fall betrifft Zielgruppen mit geringer Digital-Affinität. Das betrifft mehr Branchen, als man denkt: Handwerk, Landwirtschaft, Teile des produzierenden Gewerbes. Wer hier reflexhaft auf Smartphone-Onboarding setzt, verliert genau die Besucher, die er eigentlich gewinnen will.
Die unbequeme Erkenntnis: Viele Aktionen brauchen die Daten gar nicht
Der stärkste Punkt aus unserer Projektarbeit: Ein großer Teil der Diskussionen erübrigt sich, sobald man ehrlich fragt, ob die Daten überhaupt gebraucht werden.
Beim Volksparkfestival 2026, wo EDEKA als neuer Ernährungspartner des Hamburger SV ein digitales Glücksrad auf einem LED-Trailer zeigte, drehten 462 Menschen insgesamt 532 Mal. 427 dieser Gewinne gingen als Aktionscode direkt aufs Handy, einlösbar in der EDEKA App. Für diesen Mechanismus war keine einzige Kontaktadresse nötig.
Wer sich vor der Konzeption fragt, was das echte Ziel der Aktion ist (Reichweite und Erlebnis, oder tatsächlich neue Kontakte), kommt oft zu einem einfacheren Setup. Praxisalternativen dafür sind Gewinnausgabe per Code direkt aufs Handy, Sofortgewinn statt klassischer Verlosung, und ein optionales statt eines verpflichtenden Datenfelds. Die Datenerfassung sollte sich nach dem Ziel richten, nicht umgekehrt. Wie man Erfolg auch ohne große Formulare messen kann, zeigen wir im Artikel Lead-Generierung am Messestand: Player Count statt Footfall.

Teilnahmebedingungen: das Minimum, das trotzdem sein muss
Auch eine datensparsame Aktion kommt nicht ganz ohne Teilnahmebedingungen aus. Das ist keine Bürokratie zum Selbstzweck, sondern schafft Klarheit für alle Seiten.
Mit der Rechtsabteilung sollten typischerweise diese Punkte geklärt werden:
- Teilnahmeberechtigung und Mindestalter
- Zeitraum der Aktion
- Art der Gewinne und wie sie ermittelt werden
- Ausschluss des Rechtswegs
- Angabe des Verantwortlichen samt Impressum
- Verlinkung auf einen Datenschutzhinweis
Diese Aufzählung ist keine fertige Vorlage, sondern eine Checkliste dessen, was besprochen werden muss. Wird die Aktion zusätzlich über Social-Media-Kanäle beworben, kommen die Plattformregeln der jeweiligen Anbieter obendrauf.
Die Frageliste vor jeder Aktion
Wer diese Fragen mit der eigenen Rechtsabteilung vorab durchgeht, spart sich die Diskussion drei Tage vor Messebeginn. Wer sie überspringt, führt sie mit ziemlicher Sicherheit trotzdem, nur später und unter Zeitdruck.
- Braucht die Aktion überhaupt Daten, oder reichen Spiel und Sofortgewinn?
- Welche Daten sind wirklich Pflicht, welche optional?
- Ist die Teilnahme unabhängig von der Werbeeinwilligung gestaltet?
- Gibt es getrennte, nachweisbare Opt-ins für Teilnahme und Werbenutzung?
- Wer ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche für die Aktion?
- Wo und wie lange werden die Daten gespeichert, und wann werden sie gelöscht?
- Wer beantwortet nach dem Event Auskunfts- oder Löschanfragen?

Timing: Warum das Gespräch vor der Buchung stattfinden muss
Die Rechts- oder Datenschutzabteilung gehört an den Anfang der Planung, nicht an deren Ende. In der Praxis läuft es leider oft umgekehrt: Konzept steht, LED-Wand ist gebucht, und drei Tage vor dem Aufbau taucht plötzlich die Frage auf, ob das Formular so überhaupt zulässig ist.
Sinnvoller ist die Reihenfolge Konzept, dann Datenkonzept, dann Freigabe, erst danach der technische Aufbau. Screenable gestaltet die Spielmechanik bewusst so, dass sie mit oder ohne Datenerfassung funktioniert. Die Entscheidung darüber bleibt beim Kunden, nicht bei der Technik. Wer sich generell erst noch einen Überblick über Live-Marketing-Formate verschaffen will, findet einen guten Einstieg im Artikel Live Marketing einfach erklärt, und wer konkret an einem Messestand plant, wirft am besten einen Blick auf unseren Einsatzbereich Messestand.
Fazit
Drei Ebenen trennen, statt sie zu vermischen: Das ist der ganze Trick. Das Spiel ist selten das Problem, die Datenerhebung schon eher, und die spätere Werbenutzung ist der Punkt, an dem es wirklich ernst wird.
Wer vorher fragt, ob die Aktion die Daten überhaupt braucht, führt viele dieser Diskussionen gar nicht erst. Und wer die Frageliste einmal mit der eigenen Rechtsabteilung durchgeht, hat den Rest der Planung frei für das, worauf es ankommt: eine Aktion, an die sich Menschen erinnern.
Wer für die nächste Messe oder Kampagne eine Aktivierung plant und vorher wissen möchte, welches Setup mit wie wenig Daten auskommt, kann das mit uns in einem kostenfreien Erstgespräch von 30 Minuten durchsprechen: Kontakt aufnehmen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, auch bei kleinen Aktionen. Sie regeln Teilnahmeberechtigung, Zeitraum, Gewinne und Verantwortlichkeit und schaffen Klarheit für beide Seiten. Der Umfang richtet sich nach der Aktion, die Notwendigkeit nicht.
Ein absolutes Verbot gibt es nach dem Urteil des OLG Frankfurt am Main von 2019 nicht, entscheidend ist, dass die Freiwilligkeit erkennbar bleibt. Aufsichtsbehörden sehen solche Kopplungen in der Praxis teilweise strenger. Sauberer und unstrittig ist die Trennung in zwei getrennte Häkchen.
Die Frage ist weniger, was erlaubt ist, sondern was gebraucht wird. Für die Gewinnabwicklung reicht oft sehr wenig, für einen Sofortgewinn per Code auf dem Handy gar nichts. Jedes Pflichtfeld sollte einen benennbaren Zweck haben.
Ja. Ein Spiel im Browser mit Sofortgewinn oder Aktionscode kommt ohne Formular aus. Beim digitalen Glücksrad auf dem Volksparkfestival wurden auf diesem Weg 427 Gewinne ausgegeben.
Vor der Buchung, nicht danach. Die sinnvolle Reihenfolge ist Konzept, Datenkonzept, Freigabe, technischer Aufbau. Wer das umdreht, diskutiert die Grundsatzfragen drei Tage vor dem Aufbau.
Quellen
- OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2019, Az. 6 U 6/19, zur an eine Werbeeinwilligung gebundenen Gewinnspielteilnahme, Zusammenfassung der Wettbewerbszentrale
- Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere Artikel 6 und Artikel 7, eur-lex.europa.eu
- Screenable GmbH: Projektdaten der Aktivierung beim Volksparkfestival am 01.08.2026 (532 Drehungen, 462 Teilnehmende, 427 digital ausgegebene Gewinne)

